Hallo, ich habe für 2020 als Kleinunternehmen auf die Anwendung der Erwerbschwelle verzichtet, da ich meine Waren hauptsächlich aus Ländern mit höheren Steuersätzen einkaufe, soweit alles klar und sinnvoll.
Nun habe ich aber einige Waren und Hilfgüter (z.B. Verpackungsmaterial) aus DE gekauft und dort aber die niedrigere Steuer (19%) ganz normal bezahlt - sprich nicht meine UID angegeben.
Darf man das machen oder muss man bei Verzicht auf die Erwerbschwelle für alle Einkäuf im EU-Ausland zwingend die UID verwenden?
Danke! |