Liebes Forum,
ich habe mir die bestehende Themen angesehen, aber keine Ähnlichkeit zur meiner Frage gefunden. Für Steuererlärung 2019 einer Mutter die alleinerzieher ist und das Kind am 2.Juli geboren wurde: Soweit ich es verstehe kann den Alleinerzieherabsetzbetrag beantragt werden, wenn für dieses Kind für mindestens 7 Monate die Familienbeihilfe bezogen hatte.
Klar wenn, dass Kind am 30.Juni geboren wurde, ist diese Bedingungt erfüllt (Familienbeihilfe von Juni bis Dez = 7 Monate). Gibt es hier ein paaar Tage Toleranz , oder ist es einfach eine harte Grenze?
Vielen Dank voruas, LG Paul |