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Verfasst von: Paul Gregor am 11.04.2020 09:55
 


THEMA:  Alleinerzieher - Kind am 2.Juli 2019 geboren

Liebes Forum,

 

ich habe mir die bestehende Themen angesehen, aber keine Ähnlichkeit zur meiner Frage gefunden. Für Steuererlärung 2019 einer Mutter die alleinerzieher ist und das Kind am 2.Juli geboren wurde: Soweit ich es verstehe kann den Alleinerzieherabsetzbetrag beantragt werden, wenn für dieses Kind für mindestens 7 Monate die Familienbeihilfe bezogen hatte. 

Klar wenn, dass Kind am 30.Juni geboren wurde, ist diese Bedingungt erfüllt (Familienbeihilfe von Juni bis Dez = 7 Monate). Gibt es hier ein paaar Tage Toleranz , oder ist es einfach eine harte Grenze?

 

Vielen Dank voruas, LG Paul

Verfasst von: Christoph am 30.04.2020 08:31
 


THEMA:  Alleinerzieher - Kind am 2.Juli 2019 geboren

Hallo Paul,

da es sich um eine gesetzlich festgelegte Frisg handelt, wäre ein Abweichen rechtswidrig.

Freundliche Grüsse

Christoph

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