Ich habe nebenberuflich wieder mein vor 5 Jahren unterbrochenes Studium aufgenommen.
Kann ich neben den Studiengebuehren auch noch Fahrkosten zur Uni (aehnlich wie beim Pendlerpauschale) als Werbungskosten geltend machen?
sg, Manuel
Ja, das können Sie.
Unter Umständen auch Diäten oder Nächtigungskosten.