Guten Tag,
Laut [1] kann man Rückzahlungen für Darlehen, welche für bestimmte Wohnraumsanierungen aufgenommen wurden, bei der Veranlagung als (Topf-)Sonderausgaben steuerlich geltend machen. (Ich weiß, nur wenn Bauausführung und Kreditaufnahme vor dem 1.1.2016 und nur bis 2020 abziehbar.)
Frage: Gilt dies auch, wenn es sich dabei um einen Privatkredit handelte?
Vielen Dank!
[1] https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/geldvomfinanzamt/Wohnraumschaffung_und_-sanierung.html |