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Verfasst von: Wallmesser am 31.03.2020 23:48
 


THEMA:  Sonderausgaben Wohnraum

Guten Tag,

Laut [1] kann man Rückzahlungen für Darlehen, welche für bestimmte Wohnraumsanierungen aufgenommen wurden, bei der Veranlagung als (Topf-)Sonderausgaben steuerlich geltend machen. (Ich weiß, nur wenn Bauausführung und Kreditaufnahme vor dem 1.1.2016 und nur bis 2020 abziehbar.)

Frage: Gilt dies auch, wenn es sich dabei um einen Privatkredit handelte?

Vielen Dank!

[1] https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/geldvomfinanzamt/Wohnraumschaffung_und_-sanierung.html

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