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Verfasst von: Mair am 30.03.2020 16:56
 


THEMA:  Basispauschalierung - Reisekosten

Kennzahl 9160: Was bedeutet bitte:

"31.4 Bei Inanspruchnahme der Basispauschalierung sind Reise- und Fahrtkosten gesondert abzugsfähig, soweit ihnen ein Kostenersatz in gleicher Höhe gegenübersteht."

Kann/soll ich als Kleinstunternehmerin/Neue Selbständige mit Basispauschalierung unter Kennzahl 9160 meine Reise- u. Fahrtspesen angeben? Vielen Dank!

 

Verfasst von: WMT am 31.03.2020 17:49
 


THEMA:  Basispauschalierung - Reisekosten

Das bedeutet wenn Sie Ihren Kunden Reisespesen im gleichen Ausmaß weitereverrechnen sollten wie Sie diese selbt geltend machen können (z.B. kmG / Diäten) dann können diese Reisespesen auch für Zwecke der Ausgabenpauschalierung als durchlaufende Posten - also pauschalierungsneutral - behandelt werden.

www.stb-takacs.at

Verfasst von: Florian am 23.04.2020 20:39
 


THEMA:  Basispauschalierung - Reisekosten

Liebe Forumsexperten,

ich arbeite auf Werkvertragsbasis mit fixem Honorar und einer Reisekostentabelle je nach km Entfernung. So bekomme ich für eine Leistung z.B. 1000€ Honorar für die Leistung, 150 € für Reisekosten einer einfachen Strecke von 400 - 500 km und 26,40 € Taggeld. Das Taggeld ist dabei nicht nach Stunden, ebenfalls nach km Entfernung vorgegeben.

Meine Frage bezieht sich auf die verschiedenen Arten der Pauschalierung: Wenn ich die Basispauschalierung anwenden möchte, sind dann 1000€ als Einnahmen zu setzen, 1150€ oder 1176,40 €? Reisekosten, denen ein Kostenersatz in gleicher Höhe gegenüber steht, können ja als durchlaufender Posten behandelt werden, wenn ich nun aber wie in meinem Fall weniger verrechne als 0,42€ pro km bzw. in km-Bereichen nach Stufen, ist das dann ebenfalls möglich? Wie sieht es mit Taggeldern aus? Gibt es einen Unterschied zwischen der Basispauschalierung und der neuen Pauschalierung für Kleinunternehmer?

Danke für Ihre Hilfe

Liebe Grüße

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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