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Verfasst von: Klaus Langmüller am 15.03.2020 23:53
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung plus Einkünfte aus Honorarnoten

Hallo,

ich verdiene als Angestellter ca 28000.- im Jahr. Ich habe zusätzliche Einkünfte die ich über Honorarnoten abrechne. Diese werden von Jahr zu Jahr mehr. 2019 überschreiten sie einen Gewinn von  720.- hoffntlich noch nicht  . Dadurch muss ich laut meinen Infos keine Einkommenssteuererklärung machen.

Meine Frage ist nun:

Was muss ich bei der Arbeitnehmerveranlagung im Punkt Allgmeines im Folgenden Punkt angeben:

Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen im Jahr 2019
Sind keine Bezüge vorhanden, tragen Sie den Wert 0 (Null) ein.

??

1 weil von der Anstellung

oder 2 weil auch "steuerfreie Einkünfte aus diversen Honorarnoten"

oder 4 weil 1 mal Angestellter und 3 Honorarnoten von verschiendenen Auftraggebern

 

Mit der Bitte um Antwort verbleibe ich,

 

mit freundlichen Grüßen

Klaus Langmüller

 

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 16.03.2020 00:07
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung plus Einkünfte aus Honorarnoten

Sie müssen " 1 " angeben, weil Sie nur 1 Dienstverhältnis haben.

Sollten Ihre Honorare im Jahr 2020 €   730,-- übersteigen, dann sammeln Sie alle Ausgabenbelege, die mit Ihrer Tätigkeit zusammenhängen, damit Sie keine  oder weniger Steuern zahlen müssen.

Wenn das der Fall ist, biete ich Ihnen gerne eine kostenloses Erstberatung an.

Derzeit telefonisch und nach Terminvereinbarung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Veronika Weiß

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