Hallo,
mein Vater beabsichtigt an seine beiden Söhne zu Lebzeiten sein Mietshaus, das er 1980 selbst errichtet hat und in dem er selbst nicht wohnt, zu verschenken. Er möchte weiterhin die Mieteinnahmen und es wird bei dieser Schenkung ein lebenslanges Fruchtgenussrecht zu Gunsten des Vaters vereinbart.
Mein Bruder A erhält das gesamte Mietshaus geschenkt und zahlt mich Bruder B mit einer Abschlagszahlung aus. Somit steht Bruder A allein im Grundbuch.
Es gibt ein Wertgutachten, in dem der Verkehrswert der Immobilie ohne Berücksichtigung des Fruchtgenussrechts mit € 680.000,-- festgesetzt wird. (Hälftewert: 340.000,-)
Der Verkehrswert der Immobilie unter Berücksichtigung des belasteten Fruchtgenussrechts ist € 270.000,-- (Hälftewert: 135.000,--).
Bruder A zahlt Bruder B eine Abschlagszahlung in der Höhe von 280.000,-
Beide Brüder verzichten auf ihren Pflichtteilsanspruch.
Meine Frage: Fallen in diesem Fall Steuern an?
Wenn ja: welche, in welcher Höhe und für wen?
(z.B. Immobilienertragssteuer, Einkommenssteuer usw . – für den Vater, für den Bruder A und für den Bruder B)
Danke im Voraus für die Auskunft.
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