Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte im Jänner 2019 eine HWS OP. Aufgrund der OP hatte ich von Jänner bis April div. Ausgaben für Arzt, Krankenhausaufenthalt & Reha.
Im Juli 2019 habe ich dann den Bescheid vom Sozialministerium erhalten in welchem ein Behindertengrad von 30% festgestellt wurde.
Nun meine Frage: Kann ich die Rechnungen von Jänner bis April im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung als außergewöhnliche Belastungen ohne SB geltend machen?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
LG Daniela |