wenn ich eine Rechnung mit Anfang Jänner 2020 ausstelle und datiere, aber die Leistung im Dezember 2020 erbracht wurde, muss die Rechnung dann 2019 oder 2020 in die Einkommenssteuererklärung einfließen?
Im Rahmen § 4/3 EStG wird nach Zahlungszeitpunkt besteuert. Die gesetzliche Pflicht zur Bilanzierung besteht ab TEUR 700 Jahresumsatz - aus betriebswirtschaftlichen Gründen ist es meist ratsam schon deutlich darunter (freiwillig) zu bilanzieren.