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Verfasst von: Gerald am 20.02.2020 22:26
 


THEMA:  Rechnungsdatum im Jänner, Leistungszeitraum im Dezember -- welches Veranlagunsjahr?

Hallo,

wenn ich eine Rechnung mit Anfang Jänner 2020 ausstelle und datiere, aber die Leistung im Dezember 2020 erbracht wurde, muss die Rechnung dann 2019 oder 2020 in die Einkommenssteuererklärung einfließen?

Danke für die Hilfe!

Verfasst von: WMT am 21.02.2020 09:23
 


THEMA:  Rechnungsdatum im Jänner, Leistungszeitraum im Dezember -- welches Veranlagunsjahr?

Das hängt von der Art der Gewinnermittlung ab: Bilanz nach §4/1 EStG oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4/3 EStG?

www.stb-takacs.at

Verfasst von: Gerald am 21.02.2020 11:06
 


THEMA:  Rechnungsdatum im Jänner, Leistungszeitraum im Dezember -- welches Veranlagunsjahr?

Letzteres, §4/3 EStG. Danke!

Verfasst von: WMT am 21.02.2020 12:49
 


THEMA:  Rechnungsdatum im Jänner, Leistungszeitraum im Dezember -- welches Veranlagunsjahr?

Im Rahmen § 4/3 EStG wird nach Zahlungszeitpunkt besteuert. Die gesetzliche Pflicht zur Bilanzierung besteht ab TEUR 700 Jahresumsatz - aus betriebswirtschaftlichen Gründen ist es meist ratsam schon deutlich darunter (freiwillig) zu bilanzieren.

www.stb-takacs.at

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