Sehr geehrtes Forum, ich habe 2018 zu viel an die SVA überwiesen. Der Betrag wurde mir nicht vorgeschrieben, sondern es war ein Überweisungsfehler meinerseits. Daraus resultierte am Ende des Jahres ein Guthaben von 1000€. Diesen zu viel gezahlten Betrag habe ich 2018 nicht als Ausgabe verbucht. 2019 habe ich dann einfach die erste Zahlung an die SVA um 1000€ verringert und so das Guthaben wieder aufgebraucht. Als Ausgaben habe ich 2019 die überwiesenen Beträge + die 1000€ Guthaben geltend gemacht. Ich dachte das wäre so in Ordnung da ich die 1000€ ja zuvor nicht als Ausgaben deklariert habe. War das richtig so, oder habe ich da einen Fehler gemacht? |