Hallo,
wir vermieten (Kleinunternehmergrenze) mit meiner Frau eine Immobilie mit 4 Wohnungen.
Wir würden noch eine Immobilie mit 4 Wohnungen kaufen und vermieten.
Werden bei der Ermitlung der Kleinunternehmergrenze die gesamten Einnahmen der Personengesellschaft herangezogen (wir würden nicht mehr unter die Kleinunternehmergrenze fallen), oder nach die Anteile an der Immobilien für meine Frau und mich individuell berechnet (individuell wären unsere Einkünfte unter 35000 Euro)?
Vielen Dank, herzliche Grüße, Kristof |