Hallo!
Ich bin Einzelunternehmer (Webdesigner, E/A-Rechner, vorsteuerabzugsberechtigt), und hätte eine Frage betreffend Erfassung von folgenden Kosten in der Buchhaltung:
Ich würde gerne anteilsmäßig das Arbeitszimmer (Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit), Telefon- und Internetkosten in der Buchhaltung aufnehmen. Ich bezahle alle genannten Posten privat (über das private Konto) und würde gerne einen Anteil von den Kosten steuerlich absetzen (weil ich die auch betrieblich nutze). Kann ich einfach einen betrieblich genutzten Anteil in % schätzen und mit dem 31.12. einfach in der Buchhaltung erfassen?
Beispiele:
Telefon --> Jahresrechnung - € 160 (inkl. USt), davon 50 % betriebliche Nutzung - mit dem 31.12. Telefonkosten in der Buchhaltung in der Höhe von 60 € erfassen Internet --> Kombipaket Internet + Kabel TV - 30 € (inkl. USt), davon reine Internetkosten - 20 €, davon 50 % betriebliche Nutzung. Also fallen im Jahr 240 € für Internet an - mit dem 31.12. Internetkosten in der Buchhaltung in der Höhe von 120 € erfassen. Wohnung, 100 m², Arbeitszimmer 15 m² --> Monatsmiete inkl. BK und Strom --> 1.000 €, davon betragen die anteilsmäßigen Kosten für das Arbeitszimmer monatlich 150 € (15 % der Wohnungsgröße) - mit dem 31.12. Wohnungskosten in der Buchhaltung in der Höhe von 1.800 € erfassen.
Liege ich hier richtig, oder habe ich da etwas ganz falsch verstanden?
Danke im Vorhinein für eure Ratschläge,
DerNeugierige |