Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn eine Wohnung zeitweise (nicht gewerblich; Kleinunternehmerregelung) an Touristen vermietet werden soll, und hierfür im Vorhinein diverse Ausgaben zu tätigen sind, werden diese sofort oder verteilt abgesetzt?
1) Einrichtung div. Zimmer (Bett, Kasten, Vorhänge etc), gesamt ca € 5.000,-; Einzelstücke aber jeweils unter € 800,- somit geringwertige Wirtschaftsgüter; trotzdem Verteilung möglich? Welche Zeit wird hier als Nutzungsdauer angesehen?
2) Ausmalen der Innenräume: mEn Instandhaltung, daher auf Antrag auf 15 J, sonst sofort
3) Duschwände (bislang nicht vorhanden), ev. Instandsetzung? -> 15 J
4) Deko, Geschirr, etc; wie Punkt 1.?
5) neues Eingangsschloss ,ev. Instandsetzung?
Wenn ich es richtig verstanden habe, können zusätzlich zu den o.g. Ausgaben 1,5% (AFA) als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Können aus Sicht des Finanzamts bei den Kurzzeitvermietungen abwechselnd Ehemann und Ehefrau als Vermieter aufscheinen, auch wenn nur ein Ehepartner grundbücherlicher Eigentümer ist? Sind hierfür vorher aus steuerrechtlicher Sicht Vorkehrungen zw. den Eheleuten zu treffen?
Danke und LG |