Wenn Ihre Umsätze 2020 unter der Grenze liegen, dann sind Sie automatisch Kleinunternehmer, wenn Sie die Befreiung nicht in Anspruch nehmen möchten, dann müssen Sie eine Verzichtserklärung gem. 6 Abs. 3 UStG 1994 (Regelbesteuerungsantrag) beim Finanzamt einreichen, dieser Antrag muss bis spätestens der Rechtskraft des USt-Bescheides 2020 erfolgen, kann auch bis zur Rechtskraft wieder zurückgezogen werden. Der Antrag bindet aber für 5 Jahre.
Wenn Sie keine Verzichtserklärung abgeben und trotzdem mit USt fakturieren, schulden Sie die USt kraft Rechnungslegung und haben keinen Vorsteuerabzug.
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