Hallo,
2018 habe ich am Jahresbeginn Bezüge vom AMS erhalten, war ab April dann aber Selbständig. In der Einkommensteuererklärung f. 2018 wurden die AMS-Bezüge als Einkommen berücksichtigt.
2019 musste ich die Bezüge dem AMS zurückerstatten.
Muss ich dies bei der Einkommensteuererklärung für 2019 extra anführen, und wenn ja, wie?
sg Herwig |