Liebe Steuerspezialisten,
ich erwäge, aus Deutschland nach Österreich zu ziehen.
Ich bin in Deutschland seit fünf Jahren freischaffend als Übersetzerin für deutsche Medienfirmen und möchste auch weiterhin für diese arbeiten, meinen Wohnsitz aber nach Österreich legen. Damit wäre ich in Österreich steuerpflichtig. Meinen Einkünften nach müsste ich auch in Österreich Umsatzsteuer zahlen.
In Deutschland setze ich eine Umsatzsteuer von 7% auf jede Rechnung. In Österreich würde ich perspektivisch den gemäßigten Steuersatz von 13% aufschlagen. Da meine Auftraggeber jedoch weiterhin dieselben sind und in Deutschland sitzen, könnten sie sich diese Umsatzsteuer nicht zurückholen.
Wie ist damit zu verfahren? Gibt es dafür einen Ausgleich oder liefe das Ganze zu Lasten meiner Auftraggeber, also letztendlich zu meinen Lasten? Oder gibt es Befreiungen für Rechnungen an ausländische Firmen?
Vielleicht hat ja jemand eine gute Erklärung. Dafür wäre ich sehr dankbar.
Herzlich, av |