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Verfasst von: Gast am 09.01.2020 18:20
 


THEMA:  Wohnraumsanierung

Sehr geehrte damen und herren! Wir haben im jahr 2019 in unserem einfamilienhaus in eine neue heizung bzw neue küche investiert. Ist dies im rahmen der arbeitnehmerveranlagung absetzbar? Falls ja, kann der betrag auf alle im haushalt lebenden personen (eltern+kinder) aufgeteilt werden? Mfg

Verfasst von: Reinhold Auer am 10.01.2020 08:50
 


THEMA:  Wohnraumsanierung

Kosten für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung sind seit 2016 nicht mehr als Sonderausgaben absetzbar, Sie können daher die Kosten aus 2019 leider nicht absetzen.

 

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