Hallo,
ich besuche am WIFI einen (sofern relevant: vom Arbeitgeber bezahlten) Kurs und möchte freilich möglichst viel Fahrtkosten (0,42 EUR Kilometergeld) als Werbungskosten geltend machen, da die WIFI-Parkplatzgebühren doch relativ hoch sind. Von meinem Wohnort zur Arbeitsstätte sind es mit dem PKW rd. 10 km. Zwischen Wohnort und und WIFI fahre ich rd. 3 km.
Die Frage ist: Kann ich als Wegstrecke 10+3 km (Entfernung zwischen Arbeitsstätte, WIFI u. Wohnort) angeben, oder nur 2x3 km (Wohnort-WIFI-Wohnort)? Da ich eher spät aus dem Büro komme, bleibt mir stets nur der direkte Weg zum WIFI...
Vorab Danke für Ihre Antwort! |