Hallo zusammen,
ich bin umsatzsteuerpflichtiger Einzelunternehmer in der IT-Branche.
Zusätzlich habe ich eine 20% Beteiligung bei einer GesbR, wo ich nur für IT & Marketing zuständig bin.
Die GesbR fällt aufgrund des Umsatzes <30.000,- unter die Kleinunternehmerregelung.
Nun kaufe ich IT-Zubehör mit Vorsteuerabzugsberechtigung.
Nutznießer ist aber die GesbR (Kleinunternehmer), da ich die gekauften Teile dort einsetze.
Wesentlich ist, dass ich eben auch mit 20% gewinnbeteiligt bin.
Ist das grundsätzlich so zulässig?
DANKE |