Liebes Forum,
folgende Frage: Ich habe Anfang 2019 einen elektronischen Artikel für mein Einzelunternehmen gekauft (inkl. Vorsteuerabzug) welcher allerdings später im Jahr defekt wurde - der Händler hat den Artikel zurückgenommen und mir den Kaufpreis erstattet, sprich im Endeffekt eine Nullrechnung.
Die Erstattung habe ich nun ja als Einnahme zu verbuchen, fällt diese nun unter die Kennzahl 9040 (quasi als normale Einnahme) oder doch eher 9060 (Anlagenerträge/Entnahmewerte von Anlagevermögen)?
Vielen lieben Dank! |