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Verfasst von: Christian am 18.12.2019 13:20
 


THEMA:  Crowd Investing - Verluste gegenrechnen

Hallo,

  Gewinne die man beim Crowd Investing (Partiarische Nachrangdarlehen) erzielt müssen mit dem

  persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden. Wie funktioniert das bei Verlusten (in

  der Regel Totalausfälle), können diese mit der Einkommenssteuer gegengerechnet werden?

Danke und viele Grüße,

  Christian

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