Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, die für viele vermutlich hier einfach zu beantworten sein wird.
Ich möchte mir nächstes JAhr ein Betriebsgrundstück kaufen. Ich betreibe eine KFZ Werkstatt und dieses hat die Widmung Garten. Ich möchte den Garten später als Abstellplatz nutzen.
Frage: Ich habe mich schon etwas vorinformiert und weiß, dass Grunstücke nicht der planmäßigen Abschreibung unterliegen, da diese ja nicht an Wert verlieren.
Nun stelle ich mir aber dennoch die Fragen, ob ich den Kauf samt Nebenkosten (Notar,etc.) nicht dennoch geltend machen kann?
Oder heißt das, dass wenn es nicht der planmäßigen Abschreibung unterliegt, dass ich es sofort absetzen kann?
Bitte um eine Hilfestellung.
Vielen herzlichen Dank
Johannes D. |