wenn gleichzeitig selbständige Einkünfte und ein freier DV vorliegen schreibt die SVA dann automatisch nur von den betrieblichen Einkünften abzüglich freiem DV (unterliegt ja dem ASVG) vor oder muss man da tätig werden und der SVA was schicken?
LG,
M.
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
08.12.2019 20:58