Guten Tag,
ich brauche dringend eine Konkrete und korrekte Auskunft bzgl. der Kleinunternehmerregelung.
Die Umsatzgrenze liegt ja eigentlich bei 30.000 netto bzw. 36.000 brutto (ab 2020 dann mehr, das ist mir bewusst)
Wenn man nun Ust. befreit ist, dass ja die Kleinunternehmerregelung aussagt, was gilt dann genau ?
Ich habe nun zwei unterschiedliche Antworten von meiner damaligen und jetzigen Steuerberaterin sowie meiner eigenen Internetrecherche....
Finde es sehr suspekt warum sich da Buchhalter auch nicht einig sind !?
Es wäre für mich wichtig zu wissen.
Ich bin gerade sehr verwirrt, wenn ich mir z.B. diese Texte hier:
https://sevdesk.at/blog/aenderung-kleinunternehmerregelung/
Das besagt, dass für mich in wirklichkeit die 36k gelten ?
Sprich wenn ich über 30k aber unter 36k komme, hätte ich nichts zu befürchten ?
Dass man 1x darüber sein darf ist mir klar, das wäre ich aber schon 2016 gewesen u. da hieß es v. Steuerberaterin dass dies kein Prob. sei bis 36k.
und auf der WKO Seite das Berechnungsbeispiel ansehe:
https://www.wko.at/service/steuern/Kleinunternehmerregelung-(Umsatzsteuer).html
Hier steht dass die 20% Ust. quasi wegberechnet werden, auch als Kleinunternehmer der gar keine ausweist.
Verstehe ich das nun falsch ?
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