Ich habe, als USt-befreiter Kleinunternehmer, einige ältere Geräte (Kameras, Objektive, etc.) die ich gerne privat verkaufen möchte, weil ich neues anschaffen will. Diese Geräte sind entweder GWGs oder bereits nach AfA abgeschrieben. Kann ich sie also ganz normal verkaufen und wandert die Einnahme dann einfach als Gewinn ins Betriebsvermögen dieses Jahres? Oder muss es das gar nicht, sondern kann eben eine private Einnahme sein? Ich habe etwas von Privatentnahme aus dem Betriebsvermögen gelesen, wie funktioniert das genau? Ist das für meinen Fall relevant und sinnvoll?
Danke im Voraus! |