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Verfasst von: Gustav am 20.09.2019 15:00
 


THEMA:  Privatverkauf eines gebrauchten Geräts als Kleinunternehmer

Ich habe, als USt-befreiter Kleinunternehmer, einige ältere Geräte (Kameras, Objektive, etc.) die ich gerne privat verkaufen möchte, weil ich neues anschaffen will. Diese Geräte sind entweder GWGs oder bereits nach AfA abgeschrieben. Kann ich sie also ganz normal verkaufen und wandert die Einnahme dann einfach als Gewinn ins Betriebsvermögen dieses Jahres? Oder muss es das gar nicht, sondern kann eben eine private Einnahme sein? Ich habe etwas von Privatentnahme aus dem Betriebsvermögen gelesen, wie funktioniert das genau? Ist das für meinen Fall relevant und sinnvoll?

Danke im Voraus!

Verfasst von: WMT am 23.09.2019 17:57
 


THEMA:  Privatverkauf eines gebrauchten Geräts als Kleinunternehmer

Sehr geehrter Gustav! Sie sollten sich über die Eigenschaft der zu verkaufenden Geräte (Betriebsmögen? / Privatvermögen?) bzw. Widmung im Klaren sein. Möglicherweise hilft das Studium der Einkommensteuerrichtlinien (Rz 449 ff) dabei.

Verfasst von: Gustav am 23.09.2019 22:07
 


THEMA:  Privatverkauf eines gebrauchten Geräts als Kleinunternehmer

Darf ich Ihre Antwort so deuten, dass, wenn die Geräte dem Betriebsvermögen zuzuordnen sind (was sie ja sind), die Einnahmen aus dem Verkauf dann folglich auch als Gewinn ins Betriebsvermögen dieses Jahres fließen? Da ich ja von der USt befreit bin, hab ich folglich auch beim Verkauf nichts diesbezüglich zu beachten? D.h. ich verkaufe um einen Betrag X ohne Steuer und dieser kommt auch so ins Betriebsvermögen. Korrekt?

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