Hallo hier im Forum ! ich habe eine Frage betreffend Bauleistungen..
Darf eine Baufirma die noch keine ATU Nr erhalten hat Bauleistungen §19 an eine andere Baufirma verrechnen im Hinblick auf die Tatsache, dass die ATU nr ganz sicher vergeben wird :) ich bin der Meinung, dass bis dahin mit UST verrechnet werden soll.
Ich bin der Meinung, dass das die ATU Nummer vorhanden sein muss um Bauleistungen zu verrechnen, aber vielleicht bin ich im Unrecht
Was meint Ihr dazu ?
Vielen Dank / Mariana
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