Verfasst von:
Max am
06.09.2019 10:53
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THEMA: Anfgrage zur Immobiliensteuer |
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich wohne in meiner Eigentumswohnung seit Juli 2015. An dieser Adresse habe ich meine Hauptsitz gemeldet. Das steht auch auf meinem Meldezettel.
Da ich für eine internationale Firma arbeite, hatte ich ein kurzes Projekt in Spanien von September 2017 bis April 2018. Ich bin nach Spanien jede zweite / dritte Woche geflogen und habe die ganze Zeit Hotels für die Übernachtungen verwendet. In anderen Worten, hatte ich damals keine feste Unterkunft in Spanien. Als mein Projekt zur Ende gekommen ist, habe ich weiter bis jetzt auf dem österreichischen Markt gearbeitet. Mein Verständnis ist, dass die ganze Zeit bis jetzt mein Hauptsitz in Wien war (Adresse meiner Eigentumswohnung).
Ich möchte aber jetzt meine Eigentumswohnung verkaufen (die einzige Immobillie die ich in Österreich besitze). Diesbezüglich habe ich folgendeFragen, für welche ich um Ihre Antworten bitten möchte: 1) Wenn ich die Wohnung verkaufe, muss ich die Steuer (Immobiliensteuer) zahlen? 2) Wenn nicht, bei welcher Institution kann ich das prüfen/bestätigen lassen, um sicher zu sein? 3) Wenn ja, was muss ich an die Steuer zahlen, wenn ich meine Wohnung mit gesamtkosten um 215 000 EUR (190 000 für die Wohnung + 25 000 für die Nebenkosten) kekauft habe und um 300 000 EUR verkauft habe?
Vielen Dank im Voraus!
M. |
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Verfasst von:
WMT am
06.09.2019 18:44
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THEMA: Anfgrage zur Immobiliensteuer |
Hallo Max! Erster Ansprechpartner ist der Errichter des (Ver-)Kaufvertrages, welcher die Lage beurteilt und für die korrekte Berechnung und Einbehalt der IE Sorge trägt. Haben Sie den Sachverhalt bereits mit einem in Frage kommenden Vertragserrichter besprochen? |
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Verfasst von:
Max am
08.09.2019 12:25
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THEMA: Anfgrage zur Immobiliensteuer |
Ich habe Sie nicht ganz verstanden...
Heißt das, dass ich mit dem Anwalt sprechen soll, der sich um den Kaufvertrag gekümmert hat, als ICH die Wohnung gekauft habe?
Falls ja, können Sie mir bitte erklären, warum das relevant ist?
Ich war der Ansicht, dass der einzig relevante Faktor ist, die Dauer/Zeit die ich an der Adresse als mein Hauptwohnsitz verbracht habe. (Das ist so weit ich weiß minimum 2 Jahre, und nach diesen 2 Jahren muss ich keiene Steuern zahlen, wenn ich die Wohnung verkaufe. )
Bitte um Rückmeldung.
Vielen Dank! |
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Verfasst von:
Max am
08.09.2019 13:00
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THEMA: Anfgrage zur Immobiliensteuer |
Zusätzlich zu meinem letzten Post habe ich folgendes online gefunden:
"Hauptwohnsitzbefreiung
Wurde die verkaufte Immobilie
- Ab der Anschaffung mindestens 2 Jahre durchgehend bis zur Veräußerung als Hauptwohnsitz genutzt, ODER
- Innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens 5 Jahre als Hauptwohnsitz benutzt
Und wird der Wohnsitz an der verkauften Immobilie innerhalb eines Jahres aufgegeben, greift die Hauptwohnbesitzung, und es fällt keine Immobilienertragssteuer an. "
Bitte um Ihre Meinung.
(Ich wiederhole, dass mir die Wohnung als Hauptwohnsitz seit Juli 2015 gedient hat. Ich war zwar auf einem kurzen Projekt in Spanien, wo mich meine Firma (die Standorte sowohl in Österreich als auch in Spanien hat) geschickt hat. Ich habe immer in Spanien ein Hotel genommen bzw. hatte ich keine Wohnung.
Auf meinem Meldezettel, das mit vor 2 Monaten ausgestellt wurde, steht auch dass die Adresse meiner Eigentumswohnung mein Hauptwohnsitz ist.
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Verfasst von:
Max am
11.09.2019 10:29
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Verfasst von:
WMT am
16.09.2019 12:33
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THEMA: Anfgrage zur Immobiliensteuer |
Hallo Max! Das haben Sie missverstanden: Sie sollten mit dem Vertragserrichter des (zukünftigen) Verkaufvertrages sprechen - dieser muss den Sachverhalt beurteilen und entscheidet über einen allfälligen Einbehalt der IE - als besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Über die endgültige Besteuerung wird in einem allfälligen Einkommensteuerverfahren des betreffenden Jahres abgesprochen. |
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