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Verfasst von: Martin am 16.06.2019 19:36
 


THEMA:  Halbjahres AfA richtig Runden

Hallo!

Wie wird die AfA richtig gerundet? In meinem konkreten Fall habe ich einen Anschaffungswert von 763,49 in der zweiten Jahreshaelfte. Abschreiben werde ich die Anlage auf zwei Jahre.

Bei mir haette das jetzt so ausgesehen

1. Jahr 190,87

2. Jahr 381,75

3. Jahr 190,87

 

Meine Rechnung sieht dabei folgt aus

763,49 / 2 = 381,745 => 2. Jahr 381,75

381,745 / 2 = 190,8725 => 1. u. 3. Jahr 190,87

 

Ich verwende ein Online Buchhaltungs Programm bei dem kommt aber etwas anderes raus.

1. Jahr 190,88

2. Jahr 381,75

3. Jahr 190,85

Rest 0,01

 

Was ist nun falsch und was richtig? Wann wird hier wo gerundet? Ist das alles nicht so genau und zum Schluss muss einfach die Gesamtsumme stimmen? Und warum kommt bei dem Programm ein Rest von 0,01 raus? Warum haben die nicht einfach im letzten Jahr den einen Cent mehr genommen?

Verfasst von: andreas am 24.06.2019 16:25
 


THEMA:  Halbjahres AfA richtig Runden

Hallo Martin,

die paar Cent sind dem Finanzamt egal. So genau ist das nicht.

Das Programm hat anscheinend im Zwischenschritt schon gerunde (EUR 763,49 / 2 = 381,745 => 381,75 / 2 = 190,875 = 190,88). Dazu gibt es keine Regel, somit ist meiner Meinung nach beides möglich. In Summe darf über die Jahre aber nicht mehr als die Anschaffungskosten abgeschrieben werden.

Der Rest von 0,01 ist in manchen Programmen der Erinnerungscent. Der dient zur Erinnerung, dass das Anlagegut noch im Betriebsvermögen vorhanden ist. Der Erinnerungscent wird ausgebucht, wenn das Anlagegut ausscheidet (z.B. durch Verkauf, Entsorgung, Übernahme ins Privatvermögen, ...).

LG,

Andreas

 
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