Liebes Forum,
im Juli habe ich ein Vorstellungsgespräch für einen potentiellen Job für einen Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland. Meine Tätigkeit würde ich zu 70% in AT und zu 30% in DE ausführen. Mein Wohnsitz und Lebensmittelpunkt bleibt aber unverändert in Österreich.
Für das Erstgespräch würde ich gerne wissen, was diese Konstellation steuerlich für mich bedeuten würde. Nach meiner ersten Recherche bin ich bei folgendem Punkt angelangt: Das Gehalt würde direkt aus DE bezogen werden und dadurch in meinen Verständnis auch dort zuerst "standardmäßig" besteuert werden. Klar ist mir bereits, dass ich den AG bitten müsste, die Gehaltszahlungen auf 14 anstatt auf 12 Zahlungen aufzuteilen, um den steuerlichen Vorteil vom 13. & 14. Gehalt in AT zu genießen. Im Zuge der jährlichen Einkommenssteuererklärung müsste ich dann zusätzlich noch den Differenzbetrag AT Steuer - DE Steuer nachzahlen = für das Bewerbungsgespräch müsste ich bei meinen Brutto-Gehaltsvorstellungen einfach regulär von einem Wunsch AT Brutto-Jahresgehalt ausgehen.
Offen sind für mich aber nun 3 Punkte:
(1) Fallen durch die Doppelbesteuerung zusätzliche Kosten an, die ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht am Radar habe? (Z.B. Konkret: würden mir als Arbeitnehmer mit einem AT Arbeitgeber bei 40.000 € Brutto mehr überbleiben als bei einem DE Arbeitgeber mit Doppelbesteuerung?)
(2) Der Arbeitgeber hat in AT eigentlich eine Zweigniederlassung. Ich bin mir unsicher: Wäre er dadurch nicht eigentlich direkt verpflichtet die Lohnsteuer in AT abzuführen?
(3) Einen Teil der Tätigkeit werde ich im Home-Office erledigen müssen. Dieses würde ich gerne von der Steuer absetzen, da wir gerade in der Hausplanung sind & im nächsten Jahr bauen. Würde das zu Problemen beim AG führen?
Vielen Dank für jede Hilfe.
Liebe Grüße
Oliver E |