Liebes Forum,
ich bin vorsteuerabzugsberechtigt und habe kürzlich etwas für mein Unternehmen gekauft, auf das ich nachträglich ein "Cashback" (Rückerstattung) in Form einer Rücküberweisung erhalten habe - insofern habe ich im Endeffekt weniger bezahlt als den Rechnungbetrag auf der Rechnung.
Passt es insofern, wenn ich per Hand auf der Rechnung vermerke, dass ich Betrag xy in Form eines Cashbacks rückerstattet bekommen habe, den neuen Rechnungsbetrag hinschreibe und mir von diesem die Vorsteuer zurückhole?
Besten Dank, Tom |