Hallo,
wir vermieten (Kleinunternehmergrenze) mit meiner Frau eine Immobilie mit 4 Wohnungen.
Wir würden noch eine Immobilie mit 4 Wohnungen kaufen und vermieten.
Werden bei der Ermitlung der Kleinunternehmergrenze die gesamten Einnahmen der Personengesellschaft herangezogen, oder nach die Anteile an der Immobilien für mich und für meine Frau individuell berechnet?
Vielen Dank, herzliche Grüße, Kristof |