Guten Tag,
ich vermiete eine Wohnung und wollte nachfragen, wie ich die AfA ermittle. Die Wohnung gehörte einer Verwandten (die sie vor einigen Jahren zu einem marktüblichen Preis gekauft hat), bevor sie sie mir 2017 überschrieben wurde. Aus verschiedenen Gründen wurde als Kaufpreis ein deutlich geringerer Preis als der Marktpreis vereinbart - kombiniert mit einem lebenslangen Fruchtgenußrechts.
Für die Berechnung der AfA ist ja der Marktwert entscheidend - wie kann ich den nun ermitteln? Vergleichbare Angebote? Immobilienpreisspiegel des Fachverbandes der Immobilientreuhänder?
Vielen Dank schon einmal,
beste Grüße
Peter |