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Verfasst von: Wallner am 21.03.2019 09:53
 


THEMA:  Finanz-Online: Lohnart "W"

Hallo zusammen,

müssen die an das Finanzamt bereits elektronisch übermittelten "Mitteilungen nach³109a", also Lohnart "W", nochmal bei den "Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit" angeführt werden, oder werden diese, wie der Kirchenbeitrag und Lohnart "L1", schon automatisch berücksichtigt?

mfg

Wallner

Verfasst von: Gast5020 am 21.03.2019 20:23
 


THEMA:  Finanz-Online: Lohnart "W"

Servus Wallner,

nein, die §109a-Mitteilungen sind bei den nichtselbständigen noch nicht berücksichtigt. Diese Einnahmen stellen Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit dar. Dafür musst du erst von einer Arbeitnehmerveranlagung auf eine Einkommensteuererlärung wechseln. Wenn du nur ein L1 abgibst, meldet sich autmoatisch die Finanz, da sie ja sieht, dass eine §109a-Meldung vorliegt.

In der Einkommensteuererklärung füllst du dann die Beilage E1a aus. Dort gibt es eine eigene Kennziffer für diese Einnahmen. Diese ist die Kennziffer 9050. Wenn du die Basispauschalierung nach § 17 Abs. 1 EstG anhakst (Seite 1, Ziffer 5), kannst du in der Kennziffer 9259 zwölf Prozent der Einnahmen als pauschale Betriebsausgaben ansetzen. Damit ergibt sich der Gewinn. Von diesem kannst du noch einmal 13% abziehen. Diese 13% gibts du in der Kennziffer 9221 ein. Das ergibt nun deine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, die an den Fiskus zu melden ist.

Beste Grüße

Gast5020

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