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Verfasst von: corz.de am 20.03.2019 08:33
 


THEMA:  Verpflegungskostenzuschuss / Unterkunftskostenpauschale?

Hallo zusammen,

 

ich frage für meinen Bruder, der seine Steuererklärung machen wollte und nun eine Frage hat.
Mein Bruder arbeitet auf Montage, ihm steht hier ja um Rahmen der 3 Monatsregel die Verplefungskostenmehraufwendungen zu, diese hat er auch erhalten und diese sind auch auf der Lohnsteuerbescheinigung drauf. Er hat die Kosten Fahrten zwischen Hotel und Heimarort bzw. Heimatort und Hotel erstattet bekommen, auch dieses ist in der Lohnsteuerbescheinigung hinterlegt.

Damit die Programme einen korrekten Betrag ausrechnet, ob man nachzahlen muss oder eine Erstattung erhält, so muss man die entsprechenden Verplfegungskostenmehraufwendungen ja eintragen und auch die Fahrten zwischen Heimatort Hotel.

Allerdings erhält mein Bruder einen Verpflegungskostenzuschuss (Ubernachtungskosten) die in seinem Bruttolohn erhalten sind und nicht versteuert werden.
Diesen Eintrag kann er aber nicht in der Lohnsteuerbescheinigung finden und nun stellt sich die Frage, in wie weit man diese Pauschale nun überhaupt in der Steuererklärung als Unterkunftspauschale eintragen darf....

Wieso steht dieser Betrag nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung? Liegt es ggf. daran, dass die Firma es in ihrer Steuererklärung angibt?
Sollte er sich mit seiner Firma in Verbindung setzen und dieses erfragen?

Sollte er die Pauschale bekommen und diese in der Steuererklärung angeben, so wäre es doch Steuerbetrug? Daher meine Frage, er möchte nichts falsch machen!

https://www.steuerberaten.de/tag/uebernachtungspauschale/?

 

Gemäß diesem Link würde ich sagen, dass man die Pauschale nicht angeben kann, sofern man diese von seinem Arbeitgeber bekommen hat. Allerdings müsste dieser doch auch in der Lohnsteuerbescheinigung drin stehen als steuerfrei gezahlter Zuschuss? In der Lohnsteuerbescheinigung stehen nur die Fahrtkosten drin zwischen Heimatort und Unterkunft am Arbeitsplatz und die Verpflegungskostenmehraufwendungen.

Verfasst von: Gast5020 am 21.03.2019 20:27
 


THEMA:  Verpflegungskostenzuschuss / Unterkunftskostenpauschale?

Hallo Corz,

ja da hat der Arbeitgeber wohl im Jahreslohnzettel vergessen den steuerfreien Betrag anzuführen. Deswegen braucht aber grundsätzlich kein neuer Jahresbeleg angefertigt werden, da der Betrag ohnehin steuefrei ist. Den Pauschbetrag kannst du natürlich nicht in Anspruch nehmen, wenn du ihn bereits vom Arbeitgeber ersetzt bekommen hast. Ansonsten wäre es Abgabenhinterziehung. Die Begünstigung kam dir bzw. deinem Arbeitgeber ja bereits durch die Steuerfreiheit zugute.

GB

G5020

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