Hallo Xandi,
das ordentliche Rechtsmittel der Beschwerde (1 Monat ab Bekanntgabe) ist laut deiner Darstellung bereits abgelaufen. Jedoch besteht auch die Möglichkeit, ein außerordentliches Rechtmittel einzubringen. Dies ist je nach Sachverhalt zu wählen. Wenn in deinem Fall eine unrichtige Eingabe getätigt wurde, kannst du eine Berichtigung gem. § 293b BAO einbringen. Dabei ist im Antrag auf Berichtigung gem. § 293b BAO als Begründung anzuführen, dass der Bescheid aufgrund offensichtlicher Unrichtigkeiten (fehlerhafte Eingabe in der Steuererklärung) als rechtswidrig anzusehen ist und der Beshcied anhand der neuen beigelgten (richtigen) Steuererlärung abzuändern ist. Die Entscheidung liegt zwar im Ermessen der Behörde, also der zuständige zeitlich überforderte Finanzbeamte kann frei entscheiden, in der Regel wird diesen Anträgen aber immer Folge geleistet. Kann halt ein paar Wochen oder Monate dauern, da die armen armen Beamten ja so überlastet sind...
Also hau rein, pack den Fiskus bei den Knöchel!!
LG
Gast5020 |