Verfasst von:
Sebastian am
16.03.2019 12:09
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THEMA: Autorentätigkeit neben Studium |
Hallo, bin erst gerade auf dieses Forum gestoßen und bin daher äußerst gespannt ob ihr mir weiterhelfen könnt.
Ich bin momentan Student und bin daher auch steuertechnisch noch nicht wirklich erfasst gewesen. Nun ist es aber so, dass ich im Verlauf des letzten Jahres ein Buch verfasst habe, welches ich auch gerne veröffentlichen würde. Die Publikation läuft über amazon als "self-publisher" ab und ist d.h. kein Produkt einer Affiliation mit einem spezifischen Verlag. Mir ist bewusst, dass ich für dieses Unterfangen eine "Steueridentifikationsnummer"(TIN) beantragen muss. Nur weiß ich leider nicht welche Auswirkungen das nacher auf mich hat. Ich kann natürlich auch nicht sagen ob sich mein Buch überhaupt verkaufen lässt, oder welche Gewinne zu erwarten wären. Es ist nämlich mehr aus eigenem Interesse, als aus kapitalorientierten Gründen entstanden. Habe auch mehrmals gelesen, dass bei einem Studenten das Einkommen anders versteuert wird solange es unter einem spezifischen Jahreswert bleibt. Wäre toll wenn mir hier an dieser Stelle jemand einen Leitfaden geben könnte, da ich maßlos überfragt bin, wie ich an die Sache herantreten soll, ohne gravierende Fehler zu machen.
MFG Sebastian |
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Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
16.03.2019 14:51
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THEMA: Autorentätigkeit neben Studium |
Für Studenten gibt es keine eigenen Steuergesetze.
Bis € 11.000,-- Jahreseinkommen müssen Sie keine Einkommensteuer bezahlen.
Ab einem selbständigen Jahreseinkommen von € 5.200,-- fällt allerdigns Sozialversicherung an.
www.steuerberatung-weiss.at
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Verfasst von:
Sebastian am
16.03.2019 15:28
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THEMA: Autorentätigkeit neben Studium |
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Heißt das in diesem Fall, dass ich eine jährliche Steuererklärung machen muss - auch wenn ich zum Beispiel unter diesen 11.000€ Jahreseinkommen wäre?
MFG Sebastian |
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Verfasst von:
Gast5020 am
21.03.2019 20:35
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THEMA: Autorentätigkeit neben Studium |
Servus Sebastian,
richtig, du musst jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben, außer dein Gewinn wäre unter EUR 730,- dann kannst du dies unterlassen. In der Einkommensteuererklärung musst du die Beilage E1a ausfüllen = Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Dort hakst du auf der ersten Seite das Kästchen Künstler-/Schriftsteller-Pauschalierung an. Dann auf Seite 2 bei den Einnahmen deine Einnahmen aus den Verkäufen. In der KZ 9259 gibts du dann deine pauschalierten Betriebsausgaben an, das sind in diesem Falle 12% von den Einnahmen. Damit ergibt sich dein Gewinn. Von diesem kannst du dann noch 13% an Gewinnfreibetrag gem. § 10EStG abziehen. Diesen trägst du in der Kennziffer 9221 ein. Somit ergibt sich unterm Strich dein steuerpflichtiger Gewinn, der idealerweise nicht über rund 5.200,- liegen sollte, da sonst Sozialversicherungspflicht für selbständige von rund 27% anfällt.
Beste Grüße
Gast5020 |
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