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Verfasst von: Sara am 06.03.2019 16:31
 


THEMA:  AirBnb Untervermietung - Mietausgaben steuerlich absetzen

Guten Tag!

Ich bin vor kurzem in einen Eigentumswohnung gezogen. Unser Mietvertrag für die alte Wohnung läuft noch bis Ende Juni. Wir vermieten nur zwischen März und Juni die Wohnung auf AirBnb. Mit dem Vermieter ist es abgeklärt und die Wohnung liegt auch laut Bebauungsplan außerhalb der Wohnzone. 

Die Wohnung wird für die vier Monate ausschließlich für AirBnb genutzt. Wir haben doch weder Haupt- noch Nebenwohnsitz. Kann ich die anfallenden Ausgaben für diese vier Monate (Miete, Betriebskosten, Strom und Gas) voll als Kosten geltend machen? 

Danke im Voraus

mfg

Sara

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 06.03.2019 16:33
 


THEMA:  AirBnb Untervermietung - Mietausgaben steuerlich absetzen

Ja, das können Sie.

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