Hallo,
ich habe mit 30.09.2011 eine Eigentumswohnung erworben. Die damaligen Besitzer haben dann noch eine Weile in dieser Wohnung gewohnt. Ab dem 01.01.2012 habe ich die Betriebskosten der ETW übernommen und ab dem 01.05.2012 bin ich selbst dort eingezogen.
Ich habe bis einschließlich 15.01.2017 in der Wohnung gewohnt - also 4 Jahre und knapp 9 Monate.
Bis 01.2.2020 ist die Wohnung vermietet und dann möchte ich sie verkaufen. Gibt es eine Möglichkeit zur Befreigung von der Immobilienerstragsteuer auch knapp unter den fünf Jahren? Kann man das entsprechend argumentieren?
Danke im Voraus! |