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Verfasst von: Johanna Bichler am 28.02.2019 11:53
 


THEMA:  Befreiung Immobilienertragsteuer bei "knapp" fünf Jahren Hauptwohnsitz?

Hallo,

ich habe mit 30.09.2011 eine Eigentumswohnung erworben. Die damaligen Besitzer haben dann noch eine Weile in dieser Wohnung gewohnt. Ab dem 01.01.2012 habe ich die Betriebskosten der ETW übernommen und ab dem 01.05.2012 bin ich selbst dort eingezogen. 

Ich habe bis einschließlich 15.01.2017 in der Wohnung gewohnt - also 4 Jahre und knapp 9 Monate.

Bis 01.2.2020 ist die Wohnung vermietet und dann möchte ich sie verkaufen. Gibt es eine Möglichkeit zur Befreigung von der Immobilienerstragsteuer auch knapp unter den fünf Jahren? Kann man das entsprechend argumentieren?

Danke im Voraus!

Verfasst von: Fachmann am 28.02.2019 17:03
 


THEMA:  Befreiung Immobilienertragsteuer bei "knapp" fünf Jahren Hauptwohnsitz?

Guten Tag,

wer hat zwischen 01.01.2012 und 30.04.2012 in der Wohnung gewohnt? Waren Sie während dieser Zeit an einem anderen Ort gemeldet und war dieser Ort auch Ihr tatsächlicher Hauptwohnsitz?

Viele Grüße

Verfasst von: Johanne Bichler am 01.03.2019 11:04
 


THEMA:  Befreiung Immobilienertragsteuer bei "knapp" fünf Jahren Hauptwohnsitz?

Hallo @Fachmann,

während der Zeit vom 01.01.-30.04.2012 haben die damaligen Vorbesitzer noch in der Wohnung gewohnt. Ich war zu der Zeit noch an einem anderen Ort (mit Hauptwohnsitz) gemeldet.

Schöne Grüße

Verfasst von: Fachmann am 01.03.2019 14:07
 


THEMA:  Befreiung Immobilienertragsteuer bei "knapp" fünf Jahren Hauptwohnsitz?

Darf ich noch fragen, ob die Wohnung bereits ab 16.01.2017 vermietet war? Und waren Sie bereits ab diesem Zeitpunkt an einem anderen Ort gemeldet?

Verfasst von: Johanna Bichler am 05.03.2019 14:34
 


THEMA:  Befreiung Immobilienertragsteuer bei "knapp" fünf Jahren Hauptwohnsitz?

Ich habe vom 01.05.2012 bis 15.01.2017 in der Wohnung gewohnt. Vermietet ist sie seit 01.02.2017.

Gemeldet war ich ebenso im o.g. Zeitraum in der Wohnung.

 

Verfasst von: Fachmann am 05.03.2019 14:46
 


THEMA:  Befreiung Immobilienertragsteuer bei "knapp" fünf Jahren Hauptwohnsitz?

Sie erfüllen die 5-Jahres-Frist damit leider knapp nicht und müssen beim Verkauf ImmoESt entrichten. Sie könnten anschließend um Nachsicht der Steuer beim Finanzamt ersuchen, mit der Begründung, dass nicht viel auf die 5 Jahre fehlt. Die Erfolgsaussichten sind aber leider mäßig. Bei der ImmoESt selbst gibt es natürlich auch gewisse Optimierungsmöglichkeiten.

Verfasst von: Johanna Bichler am 05.03.2019 15:09
 


THEMA:  Befreiung Immobilienertragsteuer bei "knapp" fünf Jahren Hauptwohnsitz?

ja, so eine Antwort habe ich fast befürchtet. Aber deswegen wollte ich hier mal nachfragen, was man bei einer "knappen" Geschichte für Möglichkeiten hat. z.B. die Argumentation, dass die Immobilie nicht als Kapitalanlage, sondern für Eigenzwecke angeschafft wurde, etc....

Verfasst von: Johanna Bichler am 05.03.2019 16:53
 


THEMA:  Befreiung Immobilienertragsteuer bei "knapp" fünf Jahren Hauptwohnsitz?

danke auf jeden fall für die antwort!

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