Servus!
Das ist leider heikel. Da die tatsächlichen Kosten für das Fahrzeug nicht du trägst, kann dafür auch kein km angesetzt werden. Achtung: Die 1,5% sind keine "Versteuerung". Die 1,5% bedeutet, dass von 1,5% der Anschaffungskosten für den Dienstgeber Lohnnebenkosten anfallen. Du "versteuerst" also gar nichts, sondern dein Dienstgeber hat zusätzliche Kosten dafür, dass du den Wagen auch privat nutzt. Somit hast du keine Kosten. Das Problem dabei ist, dass die Finanz anhand des übermittelten Jahreslohnzettels ersieht, dass du einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommst. D.h. wenn du in der entsprechenden Kennziffer für Reisekosten hohe Werte eingibst, wird die Finanz automatisch einen Vorhalt an dich verschicken, dass du die Kosten für dein Fahrzeug nachweisen musst... Trick17 (und eigentlich Abgabenhinterziehung) wäre halt zu sagen, dass man zur FH immer das Auto der Frau, Mutter, etc. genutzt hat, weil damit leichter einen Parkplatz zu finden, o.ä. und dass dafür an die Besitzerin immer was gezahlt wurde. Wenn die Frau das auch bestätigt, bist du Safe. Und die Finanz schaut durch die Finger...
LG
Gast5020 |