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Verfasst von: Johann Enthammer am 25.02.2019 09:48
 


THEMA:  zur Studium Präsenzveranstaltung mit dem Dienstwagen

Hallo,

ich wollte mich erkundigen, ob ich die Fahrten zu den Präsenzveranstaltungen (berufsbegl. Studium) mit meinem Dienstwagen auch ganz normal mit 0,42cent/km in meine Arbeitnehmerveranlagung mit aufnehmen kann. Ich versteuere meinen Dienstwagen mit 1,5% und darf ihn somit auch für Privatfahrten nutzen.

Beste Grüße und vielen Dank im Voraus!

Verfasst von: Gast5020 am 20.03.2019 19:54
 


THEMA:  zur Studium Präsenzveranstaltung mit dem Dienstwagen

Servus!

Das ist leider heikel. Da die tatsächlichen Kosten für das Fahrzeug nicht du trägst, kann dafür auch kein km angesetzt werden. Achtung: Die 1,5% sind keine "Versteuerung". Die 1,5% bedeutet, dass von 1,5% der Anschaffungskosten für den Dienstgeber Lohnnebenkosten anfallen. Du "versteuerst" also gar nichts, sondern dein Dienstgeber hat zusätzliche Kosten dafür, dass du den Wagen auch privat nutzt. Somit hast du keine Kosten. Das Problem dabei ist, dass die Finanz anhand des übermittelten Jahreslohnzettels ersieht, dass du einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommst. D.h. wenn du in der entsprechenden Kennziffer für Reisekosten hohe Werte eingibst, wird die Finanz automatisch einen Vorhalt an dich verschicken, dass du die Kosten für dein Fahrzeug nachweisen musst... Trick17 (und eigentlich Abgabenhinterziehung) wäre halt zu sagen, dass man zur FH immer das Auto der Frau, Mutter, etc. genutzt hat, weil damit leichter einen Parkplatz zu finden, o.ä. und dass dafür an die Besitzerin immer was gezahlt wurde. Wenn die Frau das auch bestätigt, bist du Safe. Und die Finanz schaut durch die Finger...

LG

Gast5020

Verfasst von: Ferstl920 am 09.07.2019 18:26
 


THEMA:  zur Studium Präsenzveranstaltung mit dem Dienstwagen

Hallo,

kann jemand diese Möglichkeit mit dem Trick17(von Gast5020) bestätigen? Obwohl ein Dienstwagen vom Dienstgeber (mit privat Benutzung, der volle Sachbezug wird vom Dienstnehmer bezahlt) zur Verfügung gestellt wird, werden die Fahrten der Vorlesungen (berufsbegleitendes Studium) mit einem Privat-PKW der Mutter durchgeführt? Dürfen diese Fahrtkosten als Kilometergeld in der Arbeitnehmerveranlagung angegeben werden? Wenn ja, welche Kosten muss ich meiner Mutter bezahlen und welche Unterlagen verlangt die Finanz bei einer Prüfung? Muss meine Mutter für diese Fahrzeugverleihung Abgaben entrichten? Die Fahrtenaufzeichnung zu den Vorlesungen ist geführt und von der UNI bestätigt worden.

Vielen Dank.

LG

Ferstl920

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