Ein Mietvertrag ist möglich, allerdings wird dieser nur in Höhe der rechnerisch auf Sie entfallenden Miteigentumsquote steuerlich anerkannt (z.B. Hälfteeigentum beider Ehegatten, betriebliche Nutzung des Gebäudes 10%, ergibt eine Anerkennung des Mietvertrages mit 5%, die 5% des Betriebsinhabers bleiben Aufwandseinlage).
Ich rate aber von einem Mietvertrag ohnehin ab, da Sie dadurch potenzielle Diskussionen mit dem Finanzamt auslösen (strenge Anforderungen an Vereinbarung zwischen nahen Angehörigen). |