Hallo Marina,
das bedeutet, dass der um den Selbstbehalt verminderte Teil der außerordentlichen Belastung dein Einkommen mindert, die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer also reduziert. Sonstige Einkünfte, d.s. ua. das Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld (13. bzw. 14. Gehalt) erhöhen den Selbstbehalt.
Da bei einem Einkommen von 17.880 die niedrigste Steuerstufe (25%) zur Anwendung kommt bzw. 11.000 steuerfrei (steuerliches Existenzminimum) sind,
wird die Höhe der Steuergutschrift geringer Ausfallen. Überschlagsmäßig 250 - 300 Euro.
Freundliche Grüße
Steuermaus |