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Verfasst von: hr am 08.01.2019 16:18
 


THEMA:  EK aus Gewerbebetrieb §35
Im konkreten Fall geht es um das Steuerjahr 2010, im allgemeinen aber auch um davor und danach liegende Jahre. Ehemann und Ehefrau werden zusammen veranlagt. Beide haben sowohl Gewinne als auch Verluste aus jeweils mehreren Beteiligungen, wobei sich in diesem Fall in der Summe für den Ehemann ein Gewinn und für die Ehefrau ein Verlust ergibt. Für den Ehemann wurde die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer anerkannt und von der Einkommensteuer abgezogen, für die Ehefrau nicht, auch nicht die Beträge, die auf Beteiligungen mit Gewinnen entfallen.
Ist das korrekt?

Ich habe dazu diverse Internet-Beiträge gelesen, ohne dazu eine für meine Situation eindeutige Erklärung zu finden, speziell:
https://www.haufe.de/steuern/kanzlei...70_426572.html
https://www.deubner-steuern.de/news/...schreiben.html

Betrifft das BFH-Urteil vom 20.03.2017, X R 12/15 zur Unternehmer- bzw. Betriebsbezogenen-Ermittlung auch dieses Thema?
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