Im konkreten Fall geht es um das Steuerjahr 2010, im allgemeinen aber
auch um davor und danach liegende Jahre. Ehemann und Ehefrau werden
zusammen veranlagt. Beide haben sowohl Gewinne als auch Verluste aus
jeweils mehreren Beteiligungen, wobei sich in diesem Fall in der Summe
für den Ehemann ein Gewinn und für die Ehefrau ein Verlust ergibt. Für
den Ehemann wurde die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer anerkannt
und von der Einkommensteuer abgezogen, für die Ehefrau nicht, auch nicht
die Beträge, die auf Beteiligungen mit Gewinnen entfallen.
Ist das korrekt?
Ich habe dazu diverse Internet-Beiträge gelesen, ohne dazu eine für meine Situation eindeutige Erklärung zu finden, speziell:
https://www.haufe.de/steuern/kanzlei...70_426572.html
https://www.deubner-steuern.de/news/...schreiben.html
Betrifft das BFH-Urteil vom 20.03.2017, X R 12/15 zur Unternehmer- bzw. Betriebsbezogenen-Ermittlung auch dieses Thema? |
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