Nach österreichischem USt-Recht würde die Margenbesteuerung nicht zur Anwendung kommen, da Sie an einen Unternehmer (und nicht Privaten) leisten. Es ist allerdings auch das kroatische USt-Recht zu beachten - dieses ist leider nicht online verfügbar (zumindest nicht englisch- oder deutschsprachig). Aus meiner Sicht haben Sie drei Möglichkeiten:
1. Sie beauftragen einen österreichischen Steuerberater mit einem Netzwerk nach Kroatien.
2. Sie wickeln das Geschäft als Vermittlungsleistung ab, das heißt Sie vereinnahmen vom indischen Unternehmen nur eine Provision, die kroatischen Dienstleister rechnen aber selbst direkt ab. Dann ist reguläres USt-Recht anzuwenden.
3. Sie suchen einen kroatischen Partner (dortiges Reisebüro), das die bürokratische Abwicklung vor Ort übernimmt.
Sorry, dass es keine einfachere Lösung gibt. Ich habe eine Stunde lang für Sie recherchiert. Frohe Weihnachten! |