Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bin Angestellter und mache in meiner Freizeit Musik. Eine Firma mit Sitz in Israel bietet nunmehr seit April 2018 10 meiner Musikstücke auf deren Homepage zum Lizenzverkauf an. Ich habe nunmehr zum ersten mal die Jahresabrechnung über die verkauften Musiklizenzen erhalten und soll meinerseits jetzt eine Rechnung an die israelische Firma ausgestellt werden.
In der Rechnung darf ja bekanntlich keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
Muss jetzt auf dieser Rechnung der Vermerk "Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung." aufscheinen? Ich habe im Internet gelesen, dass auch ein Vermerk über das Reverse-Charge-Verfahren anzuführen ist. Ist das korrekt? Ich möchte hier jedenfalls alles richtig machen und hätte daher gerne gewusst, auf was bei der Rechnungsausstellung zu achten ist.
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Martin P. |