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Verfasst von: Chris P am 03.12.2018 16:13
 


THEMA:  Einnhahmen Ausgaben Rechnung

Hallo,
Ich stelle heuer eine Rechnung mit dem Leistungszeitraum Dezember und dem Rechnungsdatum 30.12.2018.
Bezahlt wird die Rechnung allerdings erst ende Jannuar 2019 per Banküberweisung.
Meine Frage: Zählt diese Einnahme zur Einkommensteuererklärung von 2018 oder erst 2019?
Vielen Dank, Chris

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 04.12.2018 23:02
 


THEMA:  Einnhahmen Ausgaben Rechnung

ES gilt das ZUflussprinzip also erst 2019.

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