Hallo Frau Bianca,
ohne den Vertrag, der Grundlage der Verrechnung ist zu kennen, gehe ich aufgrund Ihrer Beschreibung davon aus, dass Sie nur den ausgewiesenen Rechnungsbetrag
schulden.
Diesen will der Lieferant beglichen haben, da er diesen auch in Rechnung gestellt hat.
Liebe Grüße
Steuermaus
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