ich vermiete derzeit Immobilien und bin noch unter der Kleinstunternehmergrenze. Wenn ich nun neue Immobilien kaufe oder bestehende verkaufe, werden diese Umsätze dann zu der Berechnung herangezogen, oder betreffen sie mich für die Kleinstunternehmergrenze nicht da sie zu den Hilfsgeschäften zählen?
Beste Grüße
Sabine
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
26.11.2018 10:40