Lieber Chris!
Der Grundfreibetrag hat nichts mit dem Dienstverhältnis zu tun. Bei 10.000 EUR Gewinn stehen also 1.300 EUR Gewinnfreibetrag zu.
Die Einkommensteuer für unselbstständige Tätigkeit beträgt nicht 42%! Die ersten 11.000 EUR des Gesamteinkommens werden gar nicht besteuert. Die nächsten 7.000 EUR werden dann mit 25% besteuert usw. Es ist falsch zu glauben, dass bei höheren Einkünften das gesamte Einkommen mit einem höheren Steuersatz besteuert wird.
Für weitere Auskünfte stehe ich gerne unter der Telefonnummer 0664/1047970 zur Verfügung. Liebe Grüße Christian Kunst (Steuerberater; www.kzwei-wirtschaftstreuhand.at) |