Guten Tag,
von einer deutschen Verwertungsgesellschaft habe ich eine Zahlung für Bibliothekstantiemen überwiesen bekommen. Von den Tantiemen wurden bereits 15% deutsche Einkommensteuer abgezogen.
Dazu habe ich zwei Fragen:
1. Muss ich diese Zahlung aus dem Ausland bei der Zusammenfassenden Meldung als sonstige Leistung angeben? (Ich bin Umsatzsteuerpflichtig). Auf der Ausschüttungsauskunft der Verwertungsgesellschaft steht kein Hinweis zu Reverse Charge oder Ähnlichem.
2. Wo muss ich diese Zahlung bei der österreichischen Einkommensteuererklärung angeben. 15% deutsche Einkommensteuer wurden ja bereits abgezogen.
Mit freundlichen Grüßen Barbara M.
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