Wareneinkauf = Waren, die weiterverkauft werden
Anlagevermögen = Waren, die im Betrieb abgenützt werden
Es ist eine Ausgabe aus der Kassa bzw. von der Bank, also eine ganz normale Ausgabe und dort mit dem vollen Betrag zu verbuchen (damit die Kassa stimmt).
Bei der Gliederung der Betriebsausgaben haben Sie aber völlig Recht, sie verbuchen die AfA mit nur 1/3 bzw. jetzt in der 2. Jahreshälfte nur 1/6 für dieses Jahr. Zusätzlich benötigen Sie ein Anlagenblatt, auf dem Sie die AfA auf die einzelnen Jahre aufteilen.
Das klingt jetzt nach Doppelter Buchhaltung, ist es aber nicht. Bei der EAR zieht man beim Jahresabschluß den Rechnungsbetrag ab und ersetzt ihn durch den jährlichen Anteil. Ähnliche Beispiele: Benzinrechnungen vom Privat-PKW werden durch das Km-Geld ersetzt, Restaurant-Rechnungen durch das Taggeld. |